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ervice für Residenten und No Residenten
• Hedy Klessinger Dipl.- Betriebswirt (FH) - Licenciada •
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KFZ-Import & Ummeldung & ITV
Import oder Umzugsgut? Bei jeglicher Zulassung eines Fahrzeuges in Spanien fällt eine Sondersteuer an. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach dem Alter des Fahrzeuges und nach den Emissionswerten. Bei neueren und grösseren Fahrzeugen kann dieser Betrag sehr hoch sein.Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von dieser Steuer befreit werden. Wenn das Fahrzeug vom Eigentümer selbst umgemeldet wird und der Fahrzeughalter auch vorhat, mit diesem Fahrzeug hier in Spanien zu fahren, ist eine Befreiung von der Sondersteuer möglich. Benötigte Unterlagen für die Zulassung eines Fahrzeuges in Spanien für EU Fahrzeuge: Bei Import: Für das Auto: - EU - Übereinstimmungsbescheinigung - KFZ - Brief bzw. KFZ - Zulassung Teil I - KFZ - Schein bzw. KFZ - Zulassung Teil II - Veränderungen der Originalversion (Anhängerkupplung, Änderung der Suspension, etc. müssen im KFZ Brief eingetragen sein bzw. eine allgemeine Betriebserlaubnis im Original muss vorgelegt werden. Winterreifen sind in Spanien nicht zulässig. Für die Person: - Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis) im Original oder notariell beglaubigte Kopie - N.I.E. Nummer (gültiges, maschinengeschriebenes Dokument) - Nachweis des Wohnsitzes in Spanien (Meldebescheinigung der Gemeinde oder Kaufurkunde einer Immobilie) Bei Wohnsitzwechsel: Für das Auto: - EU - Übereinstimmungsbescheinigung - KFZ - Brief bzw. KFZ - Zulassung Teil I - KFZ - Schein bzw. KFZ - Zulassung Teil II - Bei Veränderungen am Fahrzeug (Anhängerkupplung, Änderung der Suspension, etc. muss eine allgemeine Betriebserlaubnis im Original vorgelegt werden - Kaufvertrag des Fahrzeuges Für die Person: - Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis) im Original oder notariell beglaubigte Kopie - Gültige Bescheinigung über die NIE-Nummer oder Grünes Dokument über den Eintrag ins Europäische Register mit NIE-Nummer nicht älter als 2 Monate - Meldebescheinigung der Gemeinde in Spanien - Meldebescheinigung mit Zuzugsdatum der Gemeinde in Deutschland, in der man das letzte Jahr gemeldet war Wie lange dauert die Ummeldung? Wenn alle Unterlagen zusammen sind, etwa 10 - 14 Tage. Das Fahrzeug selbst muss dabei nur beim TÜV vorgeführt werden. Alles andere ist Verwaltungsangelegenheit. Das Fahrzeug kann normal benutzt werden,bis die Abwicklung fertig ist und die Nummernschilder übergeben werden. Dann muss eine spanische Versicherung abgeschlossen werden, die Nummernschilder angebracht werden und das Auto kann in Deutschland abgemeldet werden. Diese Informationen gelten auch für andere Nationalitäten und Fahrzeuge aus der Schweiz oder Österreich. Bei schweizer Fahrzeugen müssen die Zollformalitäten erledigt werden, wobei man auch hier bei Wohnsitzwechsel vom Zollbetrag befreit werden kann. Es fallen lediglich die Bearbeitungsgebühren für die Zollabwicklung an.
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